Den Rollout mit allen Anforderungen voll im Griff

mit intelligenten Smart Metering-Lösungen für Messstellenbetreiber von Countrol.

CountROLLOUT:  Smart Metering-Lösungen für Messstellenbetreiber

Als Full-Service Anbieter erfüllen wir für Sie nicht nur sämtliche Anforderungen aus dem Messstellenbetriebsgesetz (Pflicht), sondern ermöglichen auch zahlreiche Mehrwerte (Kür). Wir bieten Ihnen dadurch vielfältige Wettbewerbsvorteile und Differenzierungsmöglichkeiten (USPs). So profitieren nicht nur Sie als Messstellenbetreiber, sondern auch Ihre Kunden von den vielfältigen Möglichkeiten und Mehrwerten intelligenter Smart Metering-Lösungen.

 

  • grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB)
    Mit Countrol erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen für den Rollout. Und das nicht nur effizient und innerhalb der vorgegebenen Fristen, sondern auch kostengünstig unterhalb der gesetzlichen Preisobergrenzen (POGs).

  • wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB)
    Mit Countrol können Sie Ihren Kunden bereits heute überall in Deutschland intelligente Messsysteme (iMSys) zur Verfügung stellen.  Dabei unterstützen wir nicht nur alle Standardleistungen sondern auch alle verfügbaren Zusatzleistungen nach § 34 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Und das – entsprechender Vertragslaufzeit vorausgesetzt – kostengünstig innerhalb der gesetzlichen Preisobergrenzen (POGs). 

 

Vorteile countROLLOUT

  • Alles aus einer Hand
  • Pflichteinbaufälle innerhalb der POG
  • Optionale Einbaufälle, wo sinnvoll und wirtschaftlich
  • Bereit für Mehr(wertdienste)

Leistungsbeschreibung

Wir verstehen uns als Full-Service Anbieter. Wir arbeiten dann am effektivsten, wenn wir die gesamte Wertschöpfungskette aus einer Hand erbringen können. Denn so profitieren Sie optimal von unseren gut strukturierten und automatisierten Prozessen. 

Dennoch kann es im Einzelfall vorteilhaft oder erforderlich sein, dass Sie einzelne Leistungskomponenten selbst erbringen möchten. Beispielsweise wenn Sie
* über eigene Installateure vor Ort verfügen; 
* bereits Verpflichtungen zum Einkauf von Hardware eingegangen sind. 

In solchen Fällen sind wir selbstverständlich flexibel und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die best Lösung.

Unsere Leistungen im einzelnen:

 

Projektmanagement

  • Abstimmung der Rollout-Strategie
  • Abstimmung der Kundenkommunikation
  • Datenabgleich und Datenbereinigung
  • ggf. Systemintegration und Automatisierung der Prozesse
  • Monatliches Reporting
  • Dashboard aller wesentlichen KPIs

Marktkommunikation

  • Sicherer Versand aufbereiteter Messwerte
  • Datenbereitstellung der Messwerte über Standardmarktkommunikation (EDIFACT)
  • Marktkommunikation gemäß der jeweils gültigen Formate

    MDM – Meter Data Management

    • Messwerterfassung
    • Messwertverarbeitung
    • Messwert- & Datenbereitstellung
    • Unterstützung aller Tarifanwendungsfälle (TAFs)

    GWA – Smart Meter Gateway Administration

    • Administration & Konfiguration
    • Monitoring und Fehlermanagement
    • Inbetriebnahme & Außerbetriebnahme, Wechselprozesse
    • Beschaffung, Bereitstellung und Monitoring der PKI-Zertifikate
    • Rechtzeitige Neubeschaffung und Austausch von Wirkzertifikaten (Gültigkeit: 2 Jahre)

      Gerätemanagement

      • Gerätebeschaffung
      •      Zähler
      •      SMGWs
      •      M2M SIM-Karten
      • Gerätemanagement
      • Logistik

      Installations-Dienstleistungen

      • Terminvereinbarung & Koordination
      • Routenplanung & Fields Service Management
      • Einbau & Ausbau
      • Betrieb & Wartung
      • Sicherstellung der WAN-Kommunikation
      • Störfallbeseitigung

      Webportal

      • Datenvisualisierung beim Letztverbraucher
      • Kundenbezogene Stammdatenanzeige
      • Anpassung Look & Feel
      • Energieberichte & Benachrichtigungen
      • u.v.m.

      Wussten Sie schon?

      • Bis 2030 müssen 90%
        • aller Verbraucher über 6000 kWh Jahresverbrauch
        • alle Erzeuger und
        • §14a Verbraucher
          mit einem Intelligenten Messsystem ausgerüstet sein.
      • Verbraucher können ab 2024 den Einbau eines Intelligenten Messsystems innerhalb von 3 Monaten verlangen.